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Ausbildungsziel des Praktischen Jahres

Die Ausbildung der Studierenden im Praktischen Jahr ist durch die §§ 3 und 4 der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄAppO) geregelt. Das Ausbildungsziel wird in §3 Absatz 4 (ÄAppO Juni 2002 + Novellierung Juli 2012 (Hervorhebungen durch die Autoren) definiert:

„Während der Ausbildung nach Absatz 1, in deren Mittelpunkt die Ausbildung am Patienten steht, sollen die Studierenden die während des vorhergehenden Studiums erworbenen ärztlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vertiefen und erweitern. Sie sollen lernen, sie auf den einzelnen Krankheitsfall anzuwenden.

Zu diesem Zweck sollen sie entsprechend ihrem Ausbildungsstand unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes ihnen zugewiesene ärztliche Verrichtungen durchführen. […]"

In anderen Worten ist das Ziel des Praktischen Jahres, die Studierenden unter Aufsicht eines betreuenden Arztes auf die ärztliche Tätigkeit vorzubereiten und ihnen zunehmend Verantwortung zu übertragen, d.h. sie beim Hereinwachsen in den Arztberuf zu begleiten. Am Ende des PJ sollten die PJ-Studierenden in der Lage sein, eine Station eigenständig zu übernehmen, aber auch ihre Grenzen zu kennen.

Folgende Tätigkeiten und Maßnahmen sollten PJ-Studierende im Laufe ihres PJ durchführen und vertiefen:  

  • Erheben der allgemeinen und krankheitsbezogenen Anamnese
  • Allgemeine körperliche Untersuchungstechniken, spezielle und symptombezogene Untersuchungen
  • Erarbeiten eines Konzepts zur Diagnosesicherung, differenzialdiagnostische Überlegungen, Abwägen der möglichen therapeutischen Optionen, Erarbeitung eines Therapieplans, Einschätzung von Notfallsituationen und Erlernen der erforderlichen ärztlichen Sofortmaßnahmen zu ihrer Behandlung; Diagnose von Begleiterkrankungen
  • Durchführung patientenbezogener Handlungsabläufe wie z.B: Blutentnahmen, Legen von venösen Zugängen, Assistenz bei speziellen und fachspezifischen diagnostischen und therapeutischen Eingriffen (Punktionen, Transfusionen, etc.)
  • Anforderung und Befundinterpretation basisdiagnostischer Verfahren (EKG, Sonographie, Röntgen, CT, Lungenfunktion, Labor) oder zusätzliche Diagnostik
  • Gesprächsführung mit Patienten und Angehörigen
  • konstruktive Zusammenarbeit mit Pflegepersonal und ärztlichen Kollegen
  • Patientenvorstellung bei Visiten
  • Aufklärung von Patienten im Beisein des zuständigen Arztes
  • Fachübergreifende Zusammenarbeit (z.B. bei Konsilen)
  • OP-Assistenz (bei operativen Fächern)
  • Postoperative Nachbetreuung in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Arzt (postoperative Medikation, Überprüfung auf Komplikationen, Verbandswechsel, Redonzug, Nahtentfernung, Mobilisierung)
  • Befunddokumentation, Führen der Krankenakte, Ausfüllen von Untersuchungsanforderungen, Schreiben eines Arztbriefs

Die Studierenden nehmen an der praktischen Arbeit auf den Stationen, Operationen sowie Ambulanzen teil. Die Studierenden sollen möglichst während der Ausbildung im jeweiligen Fach am Nachtdienst und am Wochenenddienst teilnehmen sowie in der Notaufnahme tätig werden. Für die Zeit am Wochenende bzw. nachts  erhalten Sie einen entsprechenden Freizeitausgleich.

Die Lernziele der einzelnen Fachgebiete finden sich im Logbuch.